Geschliffene Bürgerrechte Folge 2374: Der Nacktscanner
Es gibt Ideen, die sind einfach nicht tot zu kriegen. Eine davon scheint mir der Nacktscanner (euphemistisch „Körperscanner“) zu sein. Vor gut einem Jahr war diese unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme ja schon einmal im Gespräch. War damals die Zeit offenbar noch nicht reif, hat sich der Wind inzwischen leicht gedreht. Da kam der versuchte Bombenanschlag eines Nigerianers gerade recht, um die fertigen Pläne wieder aus der politischen Mottenkiste zu holen. Natürlich braucht niemand Angst um seine Persönlichkeitsrechte haben, schließlich unterliegt alles strengsten Datenschutzbestimmungen und wird nur vertraulich und ganz anonym behandelt. Na gut, die Geräte können entgegen der Herstellerangaben die Nacktbilder auch speichern und übers Internet versenden, aber auch das dient nur der Sicherheit und keinesfalls dem Voyeurismus. Und wenn Terroristen künftig Züge, Fußballstadien oder Einkaufszentren in die Luft sprengen wollen, dann stellen wir da eben auch Scanner auf. Die Frage, ab wie viel potenziell gefährdeten Menschenleben wir uns alle nackig machen müssen, ist eine politische. Und die Grenze nach unten ist variabel. Schließlich ist die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus unverändert hoch. Die wechselnden Innenminister werden nicht müde dies zu betonen. Daran konnten zwar auch Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Videoüberwachung öffentlicher Plätze, digitale Reisepässe und Krankenakten, DNA-Datenbanken, Bankdatenaustausch, Lebenslange Steuernummern, Elektronische Endgeltnachweise und Netzsperren nichts ändern. Aber der Nacktscanner, der wird der Durchbruch, ich sag’s euch. Dann fühlen wir uns endlich wieder sicher!
Update: Also das Nackig-Machen mit dem Scanner funktioniert schonmal. Das Sprengstoffe erkennen leider noch nicht.

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