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Thomas am 2. März 2010 um 10:56 Uhr |
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Dazu meldet die FAZ:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. [...] Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
Leider nicht der ganz große Wurf, aber immerhin ein Anfang. Doch geben wir uns keiner Illusion hin – die Lobbyisten unseres Sicherheitsapparates werden einen neuen Entwurf einbringen. Aber anscheinend bröckelt die Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung auch auf europäischer Ebene. Wollen wir also das Beste hoffen.
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Thomas am 12. Januar 2010 um 15:01 Uhr |
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Es gibt Ideen, die sind einfach nicht tot zu kriegen. Eine davon scheint mir der Nacktscanner (euphemistisch „Körperscanner“) zu sein. Vor gut einem Jahr war diese unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme ja schon einmal im Gespräch. War damals die Zeit offenbar noch nicht reif, hat sich der Wind inzwischen leicht gedreht. Da kam der versuchte Bombenanschlag eines Nigerianers gerade recht, um die fertigen Pläne wieder aus der politischen Mottenkiste zu holen. Natürlich braucht niemand Angst um seine Persönlichkeitsrechte haben, schließlich unterliegt alles strengsten Datenschutzbestimmungen und wird nur vertraulich und ganz anonym behandelt. Na gut, die Geräte können entgegen der Herstellerangaben die Nacktbilder auch speichern und übers Internet versenden, aber auch das dient nur der Sicherheit und keinesfalls dem Voyeurismus. Und wenn Terroristen künftig Züge, Fußballstadien oder Einkaufszentren in die Luft sprengen wollen, dann stellen wir da eben auch Scanner auf. Die Frage, ab wie viel potenziell gefährdeten Menschenleben wir uns alle nackig machen müssen, ist eine politische. Und die Grenze nach unten ist variabel. Schließlich ist die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus unverändert hoch. Die wechselnden Innenminister werden nicht müde dies zu betonen. Daran konnten zwar auch Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Videoüberwachung öffentlicher Plätze, digitale Reisepässe und Krankenakten, DNA-Datenbanken, Bankdatenaustausch, Lebenslange Steuernummern, Elektronische Endgeltnachweise und Netzsperren nichts ändern. Aber der Nacktscanner, der wird der Durchbruch, ich sag’s euch. Dann fühlen wir uns endlich wieder sicher!
Update: Also das Nackig-Machen mit dem Scanner funktioniert schonmal. Das Sprengstoffe erkennen leider noch nicht.
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Thomas am 4. November 2009 um 22:43 Uhr |
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Der insolvente Quelle-Konzern versucht auch alles zu Geld zu machen. Und damit meine ich nicht die 18 Millionen Artikel in den Lagern, die innerhalb von kürzester Zeit via Internet den Besitzer wechseln sollen. Nein, auch die Kundendaten sollen verramscht werden. Möglich macht es das sogenannte Listenprivileg. Demnach könnten beispielsweise Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf und Kundengruppe von acht Millionen Quelle-Kunden zu Werbezwecken verkauft werden. Geschätzter Wert: Zwei bis sechs Millionen Euro. Diverse Interessenten gibt es auch schon. Wer das nicht will, muss schriftlich widersprechen. Einen entsprechenden Musterbrief gibt es beim vzbv.
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Thomas am 12. Oktober 2009 um 18:27 Uhr |
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Der FoeBud e.V. hat einen offenen Brief an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum unterzeichnen online gestellt. Dieser soll den Druck auf die FDP erhöhen, die im Wahlkampf gemachten Versprechen in Sachen Bürgerrechte in den Verhandlungen mit der Union weitestgehend durchzusetzen. Es folgt der genaue Wortlaut, um Unterzeichnung wird gebeten.
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Thomas am 4. Oktober 2009 um 13:21 Uhr |
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Im Rahmen der Kampagne zum Auskunftsersuchen in europäischen Datenbanken habe ich mit Hilfe des Auskunftsgenerators Anfragen an einige europäische sowie Bundes- und Landesbehörden verschickt. Über die Ergebnisse berichte ich, sobald erste Rückmeldungen eingetroffen sind.
(via Netzpolitik.org)