Du bist Terrorist!
via netzpolitik.org
Zwar enthalt das Video einige Detailfehler, dennoch vermittelt es einen Eindruck davon, wo die Reise hingeht, wenn wir nicht aufpassen.
via netzpolitik.org
Zwar enthalt das Video einige Detailfehler, dennoch vermittelt es einen Eindruck davon, wo die Reise hingeht, wenn wir nicht aufpassen.
Der Großangriff auf die Freiheit im Netz hat begonnen. Unschultsvermutung adé, stattdessen soll der Nutzer durch Überwachung eingeschüchtert werden. Dazu zwei Artikel aus dem Heise-Newsticker:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries […] räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. […] Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, “in Echtzeit” direkt beim Provider auf die IP-Adressen der “Nutzer” des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.
heise online vom 22.04.2009: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
Laut Gesetzentwurf ist es […] den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, “retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt”. Die funktioniere dann “ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet”.
[…]
[Es muss] jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen […], wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”.
[…]
[Es] sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. […] “Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.”
heise online vom 25.04.2009: Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe